Als Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können. Diese Menschen brauchen z.B. Hilfe, um soziale, medizinische oder andere Einrichtungen aufzusuchen.
Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die der Betreuer übernimmt.
Als bestellter rechtlicher Betreuer nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen. Ich führe Telefonate und Schriftverkehr durch. Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht der Wunsch des Betreuten. Grundsätzlich bespreche ich jede Entscheidung mit ihnen und treffe sie im Sinne des freien Willens der Betreuten. Wo möglich, unterstütze ich sie darin, dass ihre Selbständigkeit ganz oder zumindest teilweise wieder hergestellt wird.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen