Was gehört nicht zu meinen Aufgaben?

„Die rechtliche Betreuung ist die Besorgung von Rechtsgeschäften.“

Das Betreuungsrecht ist bereits seit 1992 in Kraft und schafft u.a. die Entmündigung durch das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht ab.

Jahrzehnte nach der Rechtsreform herrscht mancherorts noch immer Unklarheit über die Rechte der über eine Million betreuten Menschen und ebenso über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der Betreuer*innen.

Diese sind hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 1814-1881 geregelt:

Danach waren und sind soziale, pädagogische, psychologische, therapeutische, pflegerische und hauswirtschaftliche „Betreuung“, Transport-, Einkaufs- und Begleitdienste u.ä., als tatsächliche Hilfeleistungen, nicht Aufgabe oder Pflicht der Rechtlichen Betreuer. Deren Aufgabe ist die Rechtsfürsorge.

„Der Betreuer ist der rechtliche Vertreter des Betreuten.“

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen